Waldseebad-Ärger: Kein Ende in Sicht
Beweissicherungsverfahren vor dem Landgericht läuft seit sechs Jahren
Von Thomas Senger
Gaggenau - Im Rechtsstreit über Planungsfehler beim Bau des Naturbads Waldseebad Gaggenau ist kein Ende abzusehen. Dies geht aus einer Antwort des Landgerichts Baden-Baden hervor. Eigentlich hofft die Stadt auf ein Ende des dort laufenden Beweissicherungsverfahrens in absehbarer Zeit. Es ist seit 2012 anhängig. Daran könnte sich ein Klageverfahren anschließen. In Neckargemünd hingegen, wo Waldseebadplaner Rainer Grafinger ebenfalls ein Naturbad geplant hatte, wurde nun eine außergerichtliche Einigung erzielt.
Wie die Rhein-Neckar-Zeitung berichtete, hat sich vor dem Heidelberger Landgericht in der vergangenen Woche die Stadt Neckargemünd als Klägerin mit den Vertretern des Planers Rainer Grafinger und einem Garten- und Landschaftsbauunternehmen aus München darauf verständigt, einen außergerichtlichen Vergleich anzustreben. Ein Sachverständiger hatte im Naturbad von Neckargemünd einen Schaden von fast 1,1 Millionen Euro festgestellt. Dieser sei durch Planungs- und Baumängel bei der Umgestaltung des Bades in den Jahren 2007 und 2008 entstanden. "Beide Seiten wollen nun zusammen ein Sanierungskonzept entwickeln", so die Rhein-Neckar-Zeitung: "Der Prozess läuft bereits seit acht Jahren."
Das Waldseebad in Gaggenau war über Jahrzehnte als konventionelles Chlorbad eine beliebte und viel besuchte Einrichtung. Auf Beschluss des Gemeinderats im Januar 2005 wurde es zu einem Naturbad umgebaut. Nicht zuletzt erhofften sich die Gemeinderäte dadurch Einsparungen bei den Folgekosten.
Schon bald nach der Eröffnung im Juli 2006 wurde jedoch offenbar, dass die Idee eines rein biologischen Naturbads mit etlichen Tücken in der Realität versehen war. Über die Rolle von möglichen Planungs- und Ausführungsfehlern läuft seit Ende 2012 ein Beweissicherungsverfahren vor dem Landgericht in Baden-Baden.
Auf BT-Anfrage hieß es seitens der Gaggenauer Stadtverwaltung: "Von der Antragsgegnerin wurde mehrfach eine Fristverlängerung zur Abgabe einer Stellungnahme zum vierten Ergänzungsgutachten vom 13. November 2017 beantragt. Die Stellungnahme wurde letztendlich am 4. Juni 2018 abgegeben." Das Landgericht Baden-Baden habe danach den Sachverständigen aufgefordert, ein weiteres ergänzendes Sachverständigengutachten zu erstellen. Dessen Fertigstellung sei nun, ebenfalls nach Fristverlängerung durch das Landgericht Baden-Baden, bis Mitte Dezember 2018 zugesagt.
Das Landgericht Baden-Baden erläutert nun, "dass bislang bei Gericht das Ergänzungsgutachten noch nicht eingegangen ist". Pressesprecherin Katrin Flum bestätigt, dass ein vorheriger Sachverständiger verstorben ist. Zum weiteren Fortgang des Verfahrens sagt sie: "Eine konkrete zeitliche Prognose ist nicht möglich."
Regelmäßig werde im Anschluss an den Eingang eines Gutachtens im Beweissicherungsverfahren (selbstständiges Beweisverfahren) den Parteien eine Stellungnahmefrist zu diesem gesetzt.
Anschließend müssen gegebenenfalls Fragen durch den Sachverständigen schriftlich oder mündlich beantwortet werden. Es kann sich also ein Termin zur mündlichen Sachverständigenanhörung anschließen.
Das Verfahren endet mit einem Beweisergebnis, das in einem Klageverfahren verwendet werden könnte - falls im konkreten Fall die Stadt Gaggenau ein Klageverfahren überhaupt noch anstrengen wollte. "Das Gericht trifft im selbstständigen Beweisverfahren keine Entscheidung", betont Katrin Flum.
Ergänzend hält die Juristin mit Blick auf das Waldseebad fest: "Die Dauer eines selbstständigen Beweisverfahrens hängt - neben der Arbeitsbelastung des jeweiligen Sachverständigen - oft von der technischen Schwierigkeit der Sache ab, da bei komplexen Themen häufig zahlreiche (Nach-)fragen durch die Parteien gestellt werden."